In Europa wird derzeit üblicherweise die 30-Tage-Frist verwendet. Das heißt: nur eine Person, die innerhalb von 30 Tagen an den Folgen eines Verkehrsunfalls verstirbt, gilt als Verkehrstoter.
In Europa wird derzeit üblicherweise die 30-Tage-Frist verwendet. Das heißt: nur eine Person, die innerhalb von 30 Tagen an den Folgen eines Verkehrsunfalls verstirbt, gilt als Verkehrstoter.