Das Hessische Datenschutzgesetz ist das Datenschutzgesetz für die öffentliche Verwaltung des Landes Hessen. Es trat 1970 in Kraft und ist damit das erste und älteste formelle Datenschutzgesetz der Welt.
Das Hessische Datenschutzgesetz ist das Datenschutzgesetz für die öffentliche Verwaltung des Landes Hessen. Es trat 1970 in Kraft und ist damit das erste und älteste formelle Datenschutzgesetz der Welt.